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"Verhinderung weiterer Blutmischung" - Vor 80 Jahren wurden die "Nürnberger Rassengesetze" verabschiedet Vortrag von Dr. L. Joseph Heid, Universität Duisburg-Essen
Die am 15. September 1935 "zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" erlassenen sogenannten Nürnberger Rassengesetze verboten die Eheschließung sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden. Sie sollten der "Reinhaltung des deutschen Blutes" dienen, einer zentralen Forderung der nationalsozialistischen Rassenideologie. Verstöße gegen das Gesetz wurden als "Rassenschande" bezeichnet und schwer bestraft. Die "Nürnberger Rassengesetze erwiesen sich als der Anfang einer in der Geschichte beispiellosen Judenverfolgung, die mit der physischen Vernichtung endete.
