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Weg mit dem NS-Rassegesetz! Helfen Sie bei der Abschaffung des NS-Rassegesetzes vom 14.7.1933
Am 14. Juli 1933 verabschiedeten die Nationalsozialisten das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses". Am 1. Januar 1934 trat es in Kraft. Auf der Grundlage dieses ersten Rassegesetzes wurden bis Kriegsende etwa 400.000 Menschen gegen ihren Willen sterilisiert.
Es ist kaum zu glauben, dass dieses Gesetz, das hunderttausendfach Leid gebracht hat, immer noch nicht abgeschafft, sondern lediglich außer Kraft gesetzt ist!
Schließen Sie sich daher der Forderung des Bundes der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V.
an:
- Sofortige Annullierung des "Gesetzes zur Verhütung
erbkranken Nachwuchses"
- Anerkennung beider Opfergruppen als NS-Verfolgte

