Inhalt Seitenleiste
Presseschau: Anklage wegen NS-Massenverbrechen am Bonner Landgericht Evangelischer Pressedienst meldet: Anklage gegen einen 88-Jährigen wegen eines Massenverbrechens in einem NS-Vernichtungslager erhoben.
Laut Evangelischem Pressedienst ist beim Bonner Landgericht eine Anklage gegen einen 88-Jährigen wegen eines Massenverbrechens in einem NS-Vernichtungslager anhängig. Gegen den ehemaligen Wolgadeutschen, der als Heranwachsender unter anderem im nationalsozialistischen Vernichtungslager Belzec im heutigen Polen als Wachmann gearbeitet haben soll, werde der Vorwurf des Mordes in zehn Fällen und der Beihilfe zum Mord in mindestens 430.000 Fällen erhoben, teilte das Bonner Landgericht am Donnerstag mit. Die Anklage erhob der Leiter der Zentralstelle NRW für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund bei der Jugendschwurgerichtskammer. Ein Hauptverhandlungstermin wurde noch nicht bestimmt.
Der heute im Bonner Raum lebende Mann soll der Anklage zufolge im Januar 1942 vom Ausbildungslager Trawniki zum Vernichtungslager Belzec im heutigen Polen versetzt und dort bis Juli 1943 als Wachmann eingesetzt worden sein. In den dortigen Gaskammern seien bis Juli 1943 über 430.000 Juden getötet worden, hieß es.
Das Bonner Landgericht verwies auf die Anklageschrift, der zufolge die Opfer mit Zügen in Viehwaggons zum Vernichtungslager Belzec gebracht wurden. Unter dem Vorwand, sie würden entlaust, gebadet und untersucht, wurden die Menschen zunächst in Auskleidebaracken geführt. Von dort seien sie mit Pistolen, Peitschen oder Holzstöcken zur Eile getrieben und schließlich entkleidet in das Lager transportiert worden, hieß es. Zuerst seien die Männer, dann Frauen und Kinder zum Vergasungsgebäude getrieben und in einzelnen Kammern eingeschlossen worden. In die Kammern geleitete Gase töteten dem Bericht zufolge die Menschen nach 15 bis 20 Minuten. Nach dem Öffnen der Kammern seien die Leichen nach Gold und Wertsachen untersucht worden und dann in vorbereitete Gruben geworfen worden.
Im Mai/Juni 1943 soll der Anklage zufolge der Angeklagte zudem acht Menschen eigenhändig erschossen haben. Hintergrund war ein Befehl der Lagerleitung, alle inhaftierten Juden aus Stanislaw zu erschießen, da ein anderer Wachmann einen der Juden aus diesem Ort erkannt hatte. Der Wachmann hatte angegeben, der betreffende jüdische Mann sei dafür verantwortlich, dass er zu sechs Monaten Zwangsarbeit verurteilt worden war. Der betreffende Wachmann soll auf die Gruppe der späteren acht Opfer mit einem Gewehr geschossen haben. Als dies nicht gelang, soll der Angeklagte die Waffe seine Kollegen genommen und die verwundeten Opfer erschossen haben. Im Juli soll der heute 88-Jährige zwei weitere Männer eigenhändig erschossen haben.
epd-West fri mag
Hier gelangen Sie zum Artikel des Evangelischen Pressedienstes: <link http: www.epd.de west_index_77880.html>"Bonner Landgericht: Anklage wegen NS-Massenverbrechen"

