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Neues Gedenkstättenkonzept der Bundesregierung Keine Förderung für Gedenkorte in NRW
Am Mittwoch, 18. Juni 2008, beschloss das Bundeskabinett das neue Gedenkstättenkonzept von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) und stellt damit ab 2009 jährlich 35 Millionen Euro für die Gedenkstättenarbeit bereit. Der Beschluss schreibt die Gedenkstättenkonzeption aus dem Jahr 1999 fort und auch die Anhörung des Kulturausschusses des Deutschen Bundestages am 7. November 2007 fand umfassende Berücksichtigung. In der Neukonzeption wurden die Förderkriterien weiterentwickelt und optimiert, um der historischen Verpflichtung Deutschlands gerecht zu werden, an die NS-Terrorherrschaft und SED-Diktatur zu erinnern. Zwei Drittel der Förderung fließt an NS-Gedenkorte, ein Drittel an Gedenkstätten zur SED-Diktatur.
Eigentlich sind die Bundesländer für die Erinnerungspolitik zuständig. Die geschichtliche und gesellschaftliche Aufarbeitung des Nationalsozialismus ist jedoch noch in keiner Weise abgeschlossen und bleibt daher weiterhin ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Aus diesem Grunde beteiligt sich der Bund an besonders bedeutsamen Orten bei der Förderung. Nach dem aktuellen Beschluss sollen die vier westdeutschen KZ-Gedenkstätten Bergen-Belsen, Dachau, Flossenbürg und Neuengamme in die Bundesförderung aufgenommen werden. Neben dem Erhalt der teilweise dringend sanierungsbedürftigen authentischen Orte soll die Förderung der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und dem Gedenken an seine Opfer dienen. Für die Sanierung der NS-Gedenkstätten stellt Neumann in einem Stufenplan von 2009 an zusätzliches Geld bereit.
Ein Kriterium der Bundesförderung ist die Kooperation. Daher sollen insbesondere die vielen Berliner NS-Gedenkorte enger zusammenarbeiten. Eine "Ständige Konferenz der Leiter NS-Gedenkorte im Berliner Raum" soll eingerichtet werden.
Gedenkstätten aus Nordrhein-Westfalen werden aktuell von der institutionellen Förderung des Bundes nicht bedacht. Vereinzelte projektbezogene Förderungen erhielten der Geschichtsort Villa ten Hompel (Münster), das Kreismuseum Wewelsburg und der Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten in NRW zwischen den Jahren 2000 und 2006.
Der zweite Schwerpunkt der Erinnerungsförderung liegt in der Aufarbeitung der SED-Diktatur und ihrer Folgen. Die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit ist dabei mehr als nur die Erforschung der Stasi-Akten. Hier sollen die Anstrengungen deutlich verstärkt werden. Der "Geschichtsverbund zur Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur in Deutschland" soll als Instrument, die Zusammenarbeit aller Einrichtungen zur Geschichte der SBZ und der DDR zu fördern.
Die Beauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) wird als zeitlich begrenzte Einrichtung angesehen. Bis zur nächsten Legislaturperiode erfüllt die BStU ihre gesetzlichen Aufgaben und übernimmt keine neuen. Danach soll eine vom Bundestag eingesetzte unabhängige Expertenkommission über die weiteren Aufgaben beraten.
Hohe Bedeutung für die Förderung haben die Gedenkstätten Berlin-Hohenschönhausen, Bernauer Straße und der "Tränenpalast", der Ausreisestelle für westliche Besucher am Bahnhof Friedrichstraße. Hier soll ein neues Museum entstehen, das über "Grenze und Teilung im Alltag" informieren will.

