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Erster Schritt zu einer kontinuierlichen Förderung des LWL für die 15 westfälischen NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte

Der Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte in NRW begrüßt den Beschluss des LWL zur Gedenkstättenförderung

Verfasst am 16. Juli 2019

„Dies ist ein erster Schritt zur kontinuierlichen, institutionellen und verbindlichen Förderung des LWL für die westfälischen NS-Erinnerungsorte und Gedenkstätten“, so Prof. Dr. Alfons Kenkmann, Vorsitzender des Arbeitskreises der NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte. „Nachdem im Rheinland bereits seit mehreren Jahren entsprechende Möglichkeiten bestehen, ist dies ein begrüßenswerter Auftakt zur Förderung der 15 westfälischen Gedenkstätten von Petershagen bis Siegen, von Münster bis Gelsenkirchen, durch den LWL“, so Kenkmann. Am Freitag, den 12.7., hatte der Landschaftsausschuss Westfalen eine vom LWL-Museumsamt entwickelte Förderrichtlinie beschlossen, die zum 1.1.2020 in Kraft tritt. Authentische und historische Orte der NS-Diktatur, die kontinuierliche historisch-politische Bildungsarbeit leisten, können dann Anträge auf Förderung von Projekten in der Vermittlungsarbeit, der Forschung und Dokumentation und von Bau- und Einrichtungsarbeiten stellen. Gerade die Dezentralität der kommunalen oder von Vereinen getragenen Gedenkorte zeichnet die Erinnerungskultur in Westfalen aus. Auch die kleinen, weitgehend von außerordentlichem Engagement oder Ehrenamt abhängigen Einrichtungen durchlaufen einen steten Prozess der Professionalisierung. Viele davon machen die anfallende Arbeit ehrenamtlich oder gegen bescheidene Honorare. Gerade dies bedeutet jedoch mitunter, dass sie kontinuierlich im Falle des Ausfalls engagierter Personen in ihrer Existenz gefährdet sind. Deshalb bedarf es noch weiterer kontinuierlicher Förderung, um auch diese Orte abzusichern – der LWL-Vorstoß ist ein Baustein hierfür. „Gerade kleinere und ehrenamtlich betriebenen Gedenkstätten in Westfalen profitieren von dieser neuen Möglichkeit zur Zuwendung für ihre pädagogische Arbeit“, so Kenkmann weiter. „Die beschlossene Förderrichtlinie des LWL ist daher ein wichtiges Signal zur Sicherung der Arbeit der NS-Gedenkstätten in Westfalen und Lippe in ihrer Breite. Hier erhalten Angehörige nachwachsender Generationen unerlässliche historische Orientierung für ihren Lauf in die Zukunft.“

Pressemitteilung des Arbeitskreises, 15.07.2019

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