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Die Spätverfolgung von NS-Verbrechen durch die deutsche Strafjustiz Vortrag von PD Dr. Boris Burghardt

Datum: 12.03.2020 19.00 bis 12.03.2020
Ort: 44137 Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Steinstraße 50
Preis: kostenlos

Die Veranstaltung muss leider wegen gesundheitlicher Vorsorgemaßnahmen bezüglich des Coronavirus ausfallen.

Mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs finden in Deutschland noch immer Strafverfahren gegen Beteiligte an NS-Verbrechen statt. Nie zuvor hat es Prozesse gegeben mit einer größeren zeitlichen Distanz zwischen den vorgeworfenen Taten und ihrer strafrechtlichen Ahndung. Der Vortrag beleuchtet die Spätverfolgung von NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz aus verschiedenen Perspektiven. Konnte sie neue strafjuristische oder vergangenheitspolitische Akzente setzen? War sie überhaupt legitim? Oder steht am Ende die Erkenntnis, dass es zwar Vergangenheit gibt, die nicht vergeht, dass justizielle Tätigkeit aber einen Horizont haben sollte, der nicht allein durch die Lebenszeit der Tatbeteiligten bestimmt wird? 

PD Dr. Boris Burghardt hatte im Sommersemester 2019 die Michael Hauck Gastprofessur für interdisziplinäre Holocaustforschung am Fritz Bauer Institut inne. Er ist wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Juristische Zeitgeschichte (Prof. Dr. Gerhard Werle) am Institut für Kriminalwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin. Als Jurist hat sich Boris Burghardt seit langem mit der strafrechtlichen Aufarbeitung von NS-Unrecht und mit verschiedensten Fragen des internationalen Völkerstrafrechts befasst.

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