Die Schutzhaft und ihr Vollzug in den Konzentrationslagern war eines der wichtigsten Mittel zum Aufbau und zur Konsolidierung des NS-Herrschaftssystems. Mit der Notverordnung "Zum Schutz des deutschen Volkes" vom 4. Februar 1933 wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, bei Verdacht auf Landes- und Hochverrat bis zu drei Monaten Polizeihaft zu veranlassen.
Nach dem Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 begannen die Nationalsozialisten mit den rücksichtslosen Verfolgungen der politischen Gegner. Die Schutzhaft galt als "vorbeugende Polizeimaßnahme zur Ausschaltung der von 'staatsfeindlichen' Elementen drohenden Gefahren". Diese erste Phase, die bis 1936 dauerte, diente den Nationalsozialisten zur inneren Herrschaftsfestigung. In den frühen Lagern herrschte häufig brutale Willkür.
In den Jahren 1936 bis 1941/42 war die Entwicklung der Konzentrationslager durch die Gründung neuer Lager sowie durch den intensivierten ökonomischen Einsatz der Häftlinge geprägt. Die Verfolgung weitete sich auf weitere Bevölkerungsgruppen aus, die sich nach der Meinung der Nationalsozialisten nicht in die "Volksgemeinschaft" eingliedern ließen, dazu gehörten u.a. Juden, Ernste Bibelforscher, Sinti und Roma, Prostituierte, Obdachlose, Gewohnheits- und Schwerverbrecher.
Die dritte Phase von 1941/42 bis 1945 war durch den Gegensatz der physischen Vernichtung des ideologischen Gegners zum einen und der ökonomischen Ausnutzung der Häftlingsarbeitskraft in der Rüstungsindustrie zum anderen gekennzeichnet. Im Sommer 1941 begannen die systematischen Vernichtungsmaßnahmen gegen die europäischen Juden. Die zentralen Vernichtungsstätten in Belzec, Sobibor, Chelmno, Treblinka, Auschwitz und Majdanek wurden errichtet. Parallel dazu entwickelte sich ein riesiges Netz von KZ-Außenlagern, die in unmittelbarer Nähe von Rüstungsbetrieben errichtet wurden. Die KZ-Häftlinge mussten dort Zwangsarbeit leisten, bis sie an den schlechten Lebens- und Arbeitsbedingungen starben. Die SS bezeichnete diese Vorgehensweise als "Vernichtung durch Arbeit".
Im System der Konzentrationslager war das KZ Niederhagen in Wewelsburg das kleinste selbständige KZ-Hauptlager. Zudem war es das einzige Hauptlager, dem keine Außenlager angegliedert wurden, da die alleinige Aufgabe der Häftlinge im Ausbau der Wewelsburg bestehen sollte.
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