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Förderung des Landes NRW für Gedenkstättenfahrten

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW stellt im Haushalt 2018 eine Fördersumme für Schulfahrten zu Gedenkstätten bereit, die im kommenden Schuljahr 2018/19 stattfinden. 

Verfasst am 17. Juli 2018

Die weiterführenden Schulen in den fünf Regierungsbezirken hatten Anfang Mai einen erfreulichen Emaileingang durch das Ministerium für Schule und Bildung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen. Im Anhang befanden sich die Richtlinien für die Zuwendung möglicher Förderungen zur Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft. Besonders hervorgehoben wurden dabei Fahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten mit nationalsozialistischer Vergangenheit im Inland, aber auch die Durchführung von Exkursionen ins Ausland können gefördert werden.

Mit der Bereitstellung einer Fördersumme von insgesamt 200.000 Euro setzt Ministerin Yvonne Gebauer ihre Ankündigung, die sie u.a. auf dem Kongress „Erziehung nach Auschwitz“ vor zahlreichen Lehrerinnen und Lehrern Anfang April in Köln äußerte, um und stellt für die Durchführung von Schulfahrten für die Klassen 9 bis 13 eine Summe bereit, die anteilig die Planungen der engagierten Lehrerinnen und Lehrer entlasten kann. Sie hob die Bedeutung der Gedenkstätten und Erinnerungsorte des Arbeitskreises besonders hervor und lobte deren bedeutenden Aufgaben im Kontext einer historisch-politischen Bildung. Mit Blick auf derzeitige gesellschaftliche Entwicklungen, die rechtsextreme Äußerungen in den Alltag zurückführen, leisten die NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte NRW einen wichtigen Beitrag zur Erinnerungskultur und Entwicklung eines gefestigten demokratischen Standpunkts. Gedenkstätten, Erinnerungsorte, Archive und Schulen arbeiten seit Jahren eng zusammen und sind Bildungspartnerschaften eingegangen, um den Austausch und Kooperationen noch weiter zu intensivieren. Die Bewilligung einer Fördersumme im Haushalt 2018 des Landes NRW ist ein wichtiger Beitrag seitens der Politik, um die Begegnung von Schülerinnen und Schülern mit Orten des Erinnerns und Gedenkens zu unterstützen.  

Weitergehende Informationen sowie die Förderrichtlinie und die entsprechenden Antragsformulare können im Internet eingesehen werden.

<link http: www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de bildungspartner die-bildungspartner index.html>

www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/Bildungspartner/Die-Bildungspartner/Förderung-von-Fahrten/index.html

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